Beitrag als gesetzlich versicherter Rentner:
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen freiwillig versicherte Rentner bereits seit 2004 aus allen Einnahmen Beiträge (bis zum Höchstsatz) zahlen. Das sind z.B. Einnahmen aus gesetzlicher und privater Rente, aus einer Kapitallebens-versicherung, Miete, Zinsen, Pacht, etc.
Ein pflichtversicherter Rentner zahlt außer aus der gesetzlichen Rente nur Beiträge für evtl. Versorgungsbezüge, sowie aus Arbeitseinkommen, soweit er noch welches erzielt.
Der Beitrag für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner kann dabei unter Umständen nahe am Höchstsatz der GKV liegen. Wo der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Sie liegen wird, wenn Sie in Rente gehen, ist schwer vorherzusagen.
Es hat sich gezeigt, dass in der GKV von Erhöhungen der Beiträge von ca. 4 % auszugehen ist. Derzeit liegt der Höchstsatz bei ca. 619,- Euro (ohne Pflegeversicherung).
Zusatzbeiträge je nach Kasse kommen noch dazu.
Rentner, die vorher angestellt waren, erhalten von dem der Deutschen Rentenversicherung aus der gesetzlichen Rente den halben Beitrag. Bei einer Rente von z.B. 1.300,- Euro und dem derzeitigen Beitragssatz für Rentner wären das 94,90 Euro. Alles Andere trägt der Rentner selbst. Das können an die 500,- Euro sein.
Zusätzlich ständig fallende Leistungen in der GKV machen private Zuzahlungen oder private Ergänzungstarife unausweichlich. In der Zukunft wird sich dies aufgrund der Verschiebung in der Altersstruktur unserer Bevölkerung eher noch verstärken.
Beispiel eines in der GKV freiwillig versicherten Rentners mit zusätzlichen Einkünften (beispielsweise Miet-, Zins- oder Pachteinnahmen) :
Situation als Rentner: | Brutto- Bezüge in Euro |
Freiwillige Versiche-rung |
Rente: | 1.300.- | 189,80 Euro |
Versorgungsbezüge (Betriebsrente) |
600.- | 87,60 Euro |
Sonstige Einkommen: | 1.400.- | 204,40 Euro |
Zwischensumme: | 481,80 Euro | |
RV-Zuschuss: | 7,3 % | 94,90 Euro |
Eigenanteil: | 386,90 Euro |
Als Rentner bezahlt man außerdem den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung allein, das sind derzeit 99,58 Euro monatlich. Somit bleibt eine monatliche Belastung von 486,48 Euro.
Beitrag als privat versicherter Rentner:
In der privaten Krankenversicherung (PKV)
ist der bisherige Beitrag, wenn Sie Rentner werden, weiter zu bezahlen, jedoch abzüglich des nicht mehr benötigten Krankentagegeldes. Ab Alter 61 entfällt auch der zusätzliche Beitrag für den gesetzlich vorgeschriebenen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter (s.u.). Zusammen macht das ca. 50,- bis 80,- Euro weniger Beitrag aus.
Sie erhalten auch (wie bei der GKV) den Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung, nach unserem Beispiel also 94,90 Euro (siehe links).
Umstellungen zur Beitragssenkung:
Sie können den Beitrag über Änderungen
im Versicherungsschutz individuell senken, z.B. durch höhere Selbstbeteiligung; Mehrbett-Zimmer (ohne Chefarzt), statt 1-
oder 2-Bett mit Chefarzt; den Zahnschutz reduzieren oder gar wegfallen lassen.
Stattdessen können Sie auch in den Standard-Tarif für Rentner wechseln (von 1994 an in Verwendung, zugänglich für alle, die bis Ende 2008 in der PKV gingen) bzw. für neuere Versicherte gilt der ab 1.1.2009 geschaffene Basistarif. Dazu muss man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel 65 sein; liegen Sie unter der aktuellen Versicherungspflicht- grenze, auch schon mit 55 Jahren.
Diese Tarife haben die Garantie, dass die Beiträge dazu nicht höher sind als der jeweils aktuelle Höchstbeitrag der GKV!
Ob das zweckmäßiger ist, als eine individuelle Tarif-umstellung, ist zu prüfen.
Bei Reduzierungen der Leistung erhält man sogenannte technische Gutschriften, die auf der Grundlage der seither gehabten Tarife errechnet werden. Diese reduzieren dauerhaft den Monatsbeitrag. Je nach Dauer der Versicherung können dabei 200,- Euro und mehr an monatlicher Entlastung entstehen.
Weitere gesetzliche Maßnahme für die PKV:
10 % zusätzliche Altersrückstellung
Seit 1.1.2000 gibt es die gesetzliche Regelung, wonach in der PKV 10 % zusätzliche Beiträge erhoben werden müssen, um eine Dämpfung der Beitragslast im Alter sicher-zustellen. Erklärtes Ziel ist es, Beitragserhöhungen ab Alter 65 zu verhindern, was unter Sicht der bisherigen Entwicklung realistisch erscheint, sofern man nicht erst spät zur PKV übertritt.
Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und Krankenhaus-Tarif, bei allen Personen zwischen 21 und 60 Jahren, (jedoch nicht für Studenten). Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber auch davon die Hälfte, solange der durchschnittliche Höchstsatz der GKV nicht erreicht wird (derzeit rund 619,- € ohne Pflegeversicherung).
Für die Pflegeversicherung können ca. 9,- bis 30,- Euro dazukommen.
Zusätzliche Eigenvorsorge
Bei einigen Versicherern gibt es auch die Möglichkeit, über einen Zusatz-Baustein den Beitrag ab 65 zu senken. Tritt man jung bei, ist der Beitrag auch günstig. Er muss lebenslang gezahlt werden. Dafür wird ab 65 der Beitrag z.B. um 100,- Euro gesenkt.
Oft ist in höherem Alter diese Beitragssenkung dynamisch erhöht.
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber auch dafür 50 % mit, solange der maximale Arbeitgeberzuschuß noch nicht erreicht ist. Derzeit 309,34 Euro, plus den halben Beitrag zur Pflegepflicht-versicherung.
Alternativ könnte man eine separate Minirente wählen. Diese ist in vieler Hinsicht flexibler, wird aber alleine gezahlt.
Fazit: Insbesondere, wenn eher in jüngeren Jahren in die PKV gewechselt wurde, wird der Beitrag in der PKV eher niedriger sein, als in der GKV, und die Leistungen sind besser.
Quellenangabe: Auszug aus der Broschüre "Rentner und ihre Krankenversicherung" der Deutschen Rentenversicherung"
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